Stornierungsbedingungen

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins wie folgt haftbar:


Bis 61 Tage vor Mietbeginn mit 50% des Gesamtpreises


60 bis 31 Tage vor Mietbeginn mit 80% des Gesamtpreises 


Danach 100% des Gesamtpreises


Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet.


Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Pandemie, Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer, Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe wie Doppelbuchungen), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.



Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufenen Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.